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Fristverlängerung BKF - Die Überbrückung war notwendig
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Erneute Fristverlängerung für BKF-Weiterbildung, Fahrerqualifizierungsnachweise und Führerscheine

(19.07.2021) Die EU hat Deutschland jetzt ermächtigt, die Fristen zum Nachweis bestimmter Bescheinigungen zu verlängern.

Damit sind Nachweise der BKF-Weiterbildung, Fahrerqualifizierungsnachweise und Führerscheine, die im Zeitraum vom 30.Juni 2020 bis 30. September 2021 abgelaufen sind oder ablaufen werden, 10 Monate länger gültig. Der bisherige Zeitraum für die verlängerte Gültigkeit ging nur bis zum 30.06.2021. Fahrer mit ablaufenden Dokumenten zwischen 30.06.2021 und 30.09.2021 kommen somit jetzt auch in den Geltungsbereich der 10-monatigen Fristverlängerung.

 

Ablaufdatum plus 10 Monate

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie sich der verlängerte Gültigkeitszeitraum auswirkt: Wenn der Führerschein am 30.Juni 2021 abgelaufen ist, ist er ab sofort 10 Monate länger, d. h. bis zum 30. April 2022 gültig. Ein Führerschein, der am 30.September 2021 abläuft, ist nun bis zum 31. Juli 2022 gültig. 

 

Fristverlängerung wegen Kapazitätsengpass

Grund für die erneute Verlängerung sind laut Beschlussdokument der EU-Kommission die von Deutschland zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen, wodurch die Kapazitäten der Ausbildungsstätten stark eingeschränkt wurden. Zwar finden gemäß Begründung im Beschluss aktuell in den meisten Bundesländern Weiterbildungskurse statt. Die erhebliche Anzahl aufgeschobener Weiterbildungskurse und die unterschiedliche Lage in den einzelnen Bundesländern sowie unsichere Zukunftsprognosen machten diese Fristverlängerung unumgänglich.

 

Achtung bei Fahrten ins Ausland

Für Fahrten ins Ausland empfiehlt es sich, im voraus zu klären, ob der verlängerte Bezugszeitraum (für bis 30.09. ablaufende Nachweise) auch dort anerkannt wird. Die jetzt veröffentlichte Ermächtigung bezieht sich ausschließlich auf Deutschland und könnte daher im Ausland zu Problemen führen. Sollten dazu neue Erkenntnisse vorliegen, informieren wir Sie.

 

Alle Ausnahmen auf einen Blick

Eine Übersicht über die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19 des BAG finden Sie auf der BAG-Website.