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Durch die Einführung von digitalem Unterricht soll die Weiterbildung von Berufskraftfahrern zukünftig flexibler und moderner werden. Im Entwurf der Verordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ist die Möglichkeit von bis zu 12 Stunden digitalem Unterricht in synchroner und asynchroner Form vorgesehen. Was hinter den Begriffen steckt und auf welche Anforderungen sich Ausbildungsinstitute einstellen können, erklären wir in diesem Artikel.
Synchroner digitaler Unterricht: Salopp könnte man die Formulierung „digitaler Unterricht in synchroner Form“ mit „Video-Unterricht“ übersetzten. Kursteilnehmer und Ausbilder beschäftigen sich gleichzeitig in Echtzeit mit den Kursinhalten, jedoch von unterschiedlichen Standorten aus. Über Plattformen wie Skype oder Zoom, und bald auch in PC Professional und der BKF-App, sind alle Teilnehmer per Video live miteinander verbunden, können Fragen stellen und Lerninhalte besprechen. Sogar Gruppenarbeiten sind in diesem Format denkbar.
Asynchrones Lernen hingegen findet orts- und zeitunabhängig statt. Teilnehmer und Ausbilder treffen sich nicht. Die Lerninhalte werden per App oder Lernplattform bereitgestellt. Die Lernenden entscheiden selbst, wann sie lernen und wie lange. Rückfragen können ggf. per E-Mail oder Chat beantwortet werden. Häufig wird der Begriff E-Learning synonym für asynchronen, digitalen Unterricht verwendet.
Der digitale Unterricht soll Kenntnisse vermitteln, bei denen die digitale Unterrichtsform am wirksamsten ist. Welche Kenntnisbereiche sich eignen, wird noch festgelegt.
Auch wenn bei der Diskussion rund um das E-Learning bzw. den digitalen Unterricht in der Weiterbildung vieles im Fluss ist und der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, folgende Garantien können wir Ihnen geben:
Wir als Verlag Heinrich Vogel sorgen für

Unsere Fachberater*innen informieren Sie zu unseren Produkten, Neuheiten und stehen als kompetente Ansprechpartner*innen an Ihrer Seite.

Der Bundesrat hat dem Ersten Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) zugestimmt und die rechtliche Grundlage für E-Learning geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung hängt allerdings noch von der Verordnung ab.

Neue IHK-Prüfungsfragen, rechtliche Neuerungen und viele weitere Rahmenbedingungen der beschleunigten Grundqualifikation haben sich verändert. Zeit, dass Sie Ihr Unterrichtsprogramm auf den neuesten Stand bringen.

Ab sofort steht der neue Fragenkatalog für die (beschleunigte) Grundqualifikation in der Vogel BKF App für alle VogelCheck-Nutzer*innen zur Verfügung. Auch im Web können alle Schüler*innen der (beschleunigten) Grundqualifikation mit den neuen Fragen lernen.