Mann mit Kappe sitzt in LKW und schaut aus dem Fenster des Führerhauses
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12.01.2025

Das gilt 2025:


Erweiterte Nachweispflicht und Umrüstpflicht für Fahrtenschreiber

Seit Jahresbeginn gilt für Fahrer eine erweiterte Nachweispflicht sowie eine Umrüstpflicht für Fahrtenschreiber im internationalen Verkehr. Mit dieser Regelung werden Forderungen aus dem Mobilitätspaket 1 umgesetzt.

Erweiterte Nachweispflicht für Fahrer

Ab dem 31.12.2024 tritt eine erweiterte Nachweispflicht für Fahrer in Kraft. Die wichtigsten Punkte dieser neuen Regelung sind:

  • Fahrer müssen Nachweise über Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten für den aktuellen Tag sowie die vorangegangenen 56 Tage vorlegen können
  • Diese "56+1-Regelung" verdoppelt die bisherige Mitführungspflicht von 28 Tagen
  • Die Neuregelung betrifft alle Dokumente, die mit den auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in Zusammenhang stehen
  • Neue Fahrerkarten, die seit der Einführung der Tachografenmodelle Gen2V2 ausgegeben werden, müssen mindestens 56 Tage speichern können

 

Diese Änderung ist Teil des EU-Mobilitätspakets I und zielt darauf ab, die Nachverfolgbarkeit von Fahrerdaten zu verbessern.

Die Downloadpflicht der Fahrerkartendaten durch das Unternehmen bleibt jedoch weiterhin bei 28 Kalendertagen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung für Fahrer gilt, die gewerblich Güter transportieren (bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 kg) oder Personen befördern (bei Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzplätzen).

Umrüstpflicht für Fahrtenschreiber

Technologischer Fortschritt macht auch vor Fahrtenschreibern nicht halt. Abhängig vom Datum der Neuzulassung sind mittlerweile viele verschiedene Generationen und Versionen von Fahrtenschreibern im Einsatz.

Die Umrüstpflicht dient dazu, veraltete Modelle aus dem Verkehr zu ziehen und eine einheitliche Datenlage zu gewährleisten.

Besonders für den Nachweis der Einhaltung von Kabotage-Bestimmungen und der Entsenderichtlinien spielt die Ausstattung mit einem Fahrtenschreiber der aktuellen Generation eine wichtige Rolle. Bisher besteht jedoch keine Pflicht zur Eingabe von Be- und/oder Entladungen bzw. Zu- und/oder Ausstieg von Fahrgästen. Gesetzlich geregelt ist bisher lediglich, dass intelligente Fahrtenschreiber der 2.Generation diese Ereignisse speichern und auf einem Ausdruck unter den entsprechenden Piktogrammen darstellen können müssen. Trotzdem kann ein Unternehmen seine Fahrer auch heute schon zur Eingabe durch entsprechende Anweisungen verpflichten.

Zwei wichtige Fristen

Die Umrüstpflicht für Fahrtenschreiber betrifft gewerblich genutzte Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr und sieht folgende Fristen vor:

  1. Bis zum 28.02.2025 müssen Fahrzeuge mit analogen oder nicht intelligenten digitalen Fahrtenschreibern auf den intelligenten Fahrtenschreiber GEN2 V2 umgerüstet werden.
  2. Bis zum 18.08.2025 müssen Fahrzeuge mit Fahrtenschreibern der zweiten Generation Version 1 (GEN2 V1) auf den intelligenten Fahrtenschreiber GEN2 V2 umgerüstet werden.

Die Umrüstpflicht ergibt sich aus der EU-VO Nr. 165/2014, Artikel 3 Absatz 4.

Betroffen sind Fahrzeuge, deren Zulassungsstaat ein EU-Mitgliedstaat bzw. ein EWR-Staat (zusätzlich zu den 27 EU-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen) ist.

 

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