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In Dialog 3 auf dem Fahrlehrerkongress wurde hitzig diskutiert: Das Thema „BKF-Aus- und Weiterbildung“ erregte die Gemüter.
Nachdem Klaus Napierski, der 1 Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Niedersachsen alle Anwesenden begrüßt hatte, stieg Volker Uflacker, Sachgebietsleiter der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld gleich in die Thematik ein.
Vor allem diese 3 Herausforderungen der Berufskraftfahrerbranche standen im Fokus.
Vor allem das Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) sorgte für zahlreiche Wortmeldungen und Zwischenrufe. Wie es sein könne, dass mehrere Monate nach Ablauf der Übergangsfrist noch bis zu 50% der Eintragungen fehlerhaft seien; das wollte die Zuhörerschaft von Uflacker wissen.
Das Kraftfahrtbundesamt nahm das Berufskraftfahrerqualifikationsregister im Mai 2021 in Betrieb. Das Register wurde eingeführt, um bundesweit und innerhalb der EU leichter und sicherer Informationen über die Berufskraftfahrerqualifikation zu erfassen und auszutauschen. Vor allem für Fahrer und Betriebe, die grenzüberschreitend arbeiten, sollte es einfacher werden.
Die fehlerhaften Einträge im BQR führen zu erheblichem Mehraufwand und jeder Menge Ärger für die Teilnehmer*innen. Da immer mehr IHK-Stellen die Zulassung zur Prüfung nur noch akzeptieren, wenn alle Einträge im BQR erfolgt sind, führen Fehler im Register zu spontanen Prüfungsabsagen.
Genau da müsse man ansetzen, sagt Uflacker: Auf der einen Seite müssten die zurückgezogenen Anmeldungen zur Prüfung reduziert werden. Andererseits müssten auch die, die prüfungsberechtigt sind, die Plätze erhalten. Auch sprach Uflacker davon, den hohen organisatorischen Aufwand rund um die Berufskraftfahrerprüfungen zu reduzieren.
Wie lange es dauert die Fehler im Register zu beheben und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren bleibt anzuwarten.
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnung vom 17. Dezember 2024 veröffentlicht. Es wurden neue Gebühren bei den Fahrerlaubnis-Behörden ausgewiesen.
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Weitere Auswirkungen des Mobilitätspakets 1 treten in Kraft. Für Fahrer gilt eine erweiterte Nachweispflicht und Umrüstpflicht für Fahrtenschreiber im internationalen Verkehr.
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