Führerschein und Geldscheine
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27.01.2025

ab Januar 2025


Ausstellung von Fahrerlaubnis und FQN werden teurer

Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnung vom 17. Dezember 2024 veröffentlicht. Es wurden neue Gebühren bei den Fahrerlaubnis-Behörden ausgewiesen.

Neue Gebühren bei den Fahrerlaubnis-Behörden ab 1. Januar 2025

Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • bisherige Gebühr: 34,50 €
  • neue Gebühr: 35,70 € 

 

auf Grund einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie aus einem in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat, sofern keine Prüfung verlangt wird

  • bisherige Gebühr: 26,90 €
  • neue Gebühr: 28,10 € 

 

nach vorangegangener Versagung oder Entziehung der in- oder ausländischen Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, nach vorangegangenem Verzicht auf die in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder nach Verhängung einer Sperrfrist

  • bisherige Gebühr: 34,50 € bis 257,30 €
  • neue Gebühr: 35,70 € bis 258,50 € 

 

als Ersatz

  • bisherige Gebühr: 19,20 € bis 37,10 €
  • neue Gebühr: 20,40 € bis 38,30 € 

 

bei der Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts (§ 6 Absatz 6 Satz 2 FeV)

  • bisherige Gebühr: 24,30 €
  • neue Gebühr: 25,50 €

 

Ausfertigung eines Führerscheins, soweit nicht bereits in den Nummern 202.1 bis 202.5 eingeschlossen, oder einer als Nachweis der Fahrerlaubnis geltenden befristeten Prüfungsbescheinigung (§ 22 Absatz 4 Satz 7 FeV), soweit vom Bewerber veranlasst

  • bisherige Gebühr: 9,00 €
  • neue Gebühr: 10,20 €

 

Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand innerhalb Deutschlands

  • bisherige Gebühr: 11,70 €
  • neue Gebühr: 14,20 €

 

Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand in EU-Mitgliedstaaten

  • bisherige Gebühr: 12,80 €
  • neue Gebühr: 15,60 €

 

Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Expressverfahren sowie Aushändigung des Fahrerqualifizierungsnachweises

  • bisherige Gebühr: 17,10 €
  • neue Gebühr: 20,60 €

 

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