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Der Bundesrat hat dem Ersten Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) zugestimmt und damit die rechtliche Grundlage für E-Learning in der Weiterbildung geschaffen.
1. Einführung von E‑Learning in der Weiterbildung
Ein Kernpunkt der aktuellen Reform ist die Einführung von anerkanntem E‑Learning im Rahmen der 35 Pflicht-Weiterbildungsstunden für Berufskraftfahrer. Künftig sollen bis zu 12 Unterrichtseinheiten online absolviert werden können – in synchroner oder asynchroner Form. Die genauen Vorgaben dazu müssen noch in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung ergänzt werden.
2. Rechtliche Grundlage für digitale Dokumentation und neue Regeln bei der Anerkennung von Ausbildungsstätten
Die Gesetzesänderung schafft klare Vorschriften:
Damit reagiert die Bundesregierung u. a. auf EU‑Vorgaben (EU‑Richtlinie 2022/2561), die digitale Unterrichtsformen ausdrücklich zulassen und definieren.
3. Übergangslösungen für Nachweis der Grundqualifikation
Der Bundesrat hatte zusätzlich vorgeschlagen, dass eine Kopie des Ausbildungsvertrags + Prüfungsnachweis für zwei Monate als gültiger Nachweis der Qualifikation gelten soll. Dies soll die Zeit zwischen bestandener Prüfung und Ausstellung des offiziellen Nachweises überbrücken.
Eine neue Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) soll es regeln.
Mit der Zustimmung des Bundesrats vom 30. Januar 2026 ist klar: E‑Learning wird verbindlicher Bestandteil der Berufskraftfahrer‑Weiterbildung. Wie sich E-Learning in der Praxis allerdings gestaltet, muss noch über die entsprechende Verordnung bestimmt werden.
Die Verordnung regelt:
Wann diese Verordnung beschlossen werden soll, ist noch nicht bekannt. Gesichert ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten, die mit der Verkündung der Verordnung startet. Diese Zeit können Ausbildungsstätten nutzen, um E-Learning und Online-Unterricht in Ihr Konzept zu integrieren und anerkennen zu lassen. Nach den 6 Monaten – eine erfolgreiche Anerkennung vorausgesetzt - kann E-Learning als fester Bestandteil der regulären Weiterbildung eingesetzt werden.

In der Vogel BKF App oder online unter eu-bkf.de können Ihre Teilnehmer*innen zukünftig auf die BKF E-Learning-Angebote zugreifen.
Das BKF-E-Learning bietet Ihnen die Rundum-Sorglos-Lösung. Von qualitativ hochwertigen Trainings für Ihre Teilnehmer*innen in der Vogel BKF App bis hin zur detaillierten Auswertung in Ihrer Verwaltung.
7 Stunden E-Learning: Ersetzen Sie einen Schulungstag durch das BKF E-Learning.
Übersichtliche Struktur durch klare Icons und hilfreiche Handlungsanweisungen
Einfache Einführung zur Bedienung des E-Learnings für Teilnehmer*innen
Definierte Lernziele am Beginn jeder Lektion sorgen für Transparenz
Interaktive Gestaltung durch Videos und abwechslungsreiche Quiz-Formate
Zahlreiche Extra-Infos und Praxistipps sorgen für die optimale Verknüpfung von Theorie und Praxis
In der Verwaltung sehen Sie, wie weit Ihre Teilnehmer*innen im E-Learning sind.

Testen Sie das BKF E-Learning kennen und erfahren Sie, wie digitales Lernen für Berufskraftfahrer funktioniert.

Neue IHK-Prüfungsfragen, rechtliche Neuerungen und viele weitere Rahmenbedingungen der beschleunigten Grundqualifikation haben sich verändert. Zeit, dass Sie Ihr Unterrichtsprogramm auf den neuesten Stand bringen.

Ab sofort steht der neue Fragenkatalog für die (beschleunigte) Grundqualifikation in der Vogel BKF App für alle VogelCheck-Nutzer*innen zur Verfügung. Auch im Web können alle Schüler*innen der (beschleunigten) Grundqualifikation mit den neuen Fragen lernen.

Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnung vom 17. Dezember 2024 veröffentlicht. Es wurden neue Gebühren bei den Fahrerlaubnis-Behörden ausgewiesen.