E-Learning kommt
06.02.2026

Der Bundesrat hat entschieden


E-Learning in der Weiterbildung kommt

Der Bundesrat hat dem Ersten Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) zugestimmt und damit die rechtliche Grundlage für E-Learning in der Weiterbildung geschaffen.
 

BKrFQG: Das sind die Änderungen

1. Einführung von E‑Learning in der Weiterbildung

Ein Kernpunkt der aktuellen Reform ist die Einführung von anerkanntem E‑Learning im Rahmen der 35 Pflicht-Weiterbildungsstunden für Berufskraftfahrer. Künftig sollen bis zu 12 Unterrichtseinheiten online absolviert werden können – in synchroner oder asynchroner Form. Die genauen Vorgaben dazu müssen noch in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung ergänzt werden.

2.  Rechtliche Grundlage für digitale Dokumentation und neue Regeln bei der Anerkennung von Ausbildungsstätten

Die Gesetzesänderung schafft klare Vorschriften: 

  • Daten zum E-Learning und digitalem Unterricht dürfen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden. 
  • Die Maßnahmen zur Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten werden an die neuen Regeln zum digitalen Unterricht angepasst. 
  • Anerkennungsbehörden erhalten die Erlaubnis Einträge von Ausbildungsstätten in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister zu löschen, wenn diese unrechtmäßig sind. 

Damit reagiert die Bundesregierung u. a. auf EU‑Vorgaben (EU‑Richtlinie 2022/2561), die digitale Unterrichtsformen ausdrücklich zulassen und definieren.

3. Übergangslösungen für Nachweis der Grundqualifikation

Der Bundesrat hatte zusätzlich vorgeschlagen, dass eine Kopie des Ausbildungsvertrags + Prüfungsnachweis für zwei Monate als gültiger Nachweis der Qualifikation gelten soll. Dies soll die Zeit zwischen bestandener Prüfung und Ausstellung des offiziellen Nachweises überbrücken.

Konkrete Ausgestaltung noch offen

Eine neue Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) soll es regeln.

Mit der Zustimmung des Bundesrats vom 30. Januar 2026 ist klar: E‑Learning wird verbindlicher Bestandteil der Berufskraftfahrer‑Weiterbildung. Wie sich E-Learning in der Praxis allerdings gestaltet, muss noch über die entsprechende Verordnung bestimmt werden. 

Die Verordnung regelt:

  • Welche E‑Learning-Angebote anerkannt werden,
  • Welche technischen Anforderungen gelten,
  • Wie Prüfprozesse aussehen sollen.

Wann diese Verordnung beschlossen werden soll, ist noch nicht bekannt. Gesichert ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten, die mit der Verkündung der Verordnung startet. Diese Zeit können Ausbildungsstätten nutzen, um E-Learning und Online-Unterricht in Ihr Konzept zu integrieren und anerkennen zu lassen. Nach den 6 Monaten – eine erfolgreiche Anerkennung vorausgesetzt - kann E-Learning als fester Bestandteil der regulären Weiterbildung eingesetzt werden.

Unser BKF-E-Learning. Das Rundum Sorglos Paket

E-Learning für Busfahrer*innen in der Vogel BKF App

In der Vogel BKF App oder online unter eu-bkf.de können Ihre Teilnehmer*innen zukünftig auf die BKF E-Learning-Angebote zugreifen. 

Das BKF-E-Learning bietet Ihnen die Rundum-Sorglos-Lösung. Von qualitativ hochwertigen Trainings für Ihre Teilnehmer*innen in der Vogel BKF App bis hin zur detaillierten Auswertung in Ihrer Verwaltung. 

  • 7 Stunden E-Learning: Ersetzen Sie einen Schulungstag durch das BKF E-Learning. 

  • Übersichtliche Struktur durch klare Icons und hilfreiche Handlungsanweisungen

  • Einfache Einführung zur Bedienung des E-Learnings für Teilnehmer*innen

  • Definierte Lernziele am Beginn jeder Lektion sorgen für Transparenz

  • Interaktive Gestaltung durch Videos und abwechslungsreiche Quiz-Formate

  • Zahlreiche Extra-Infos und Praxistipps sorgen für die optimale Verknüpfung von Theorie und Praxis

  • In der Verwaltung sehen Sie, wie weit Ihre Teilnehmer*innen im E-Learning sind.

Jetzt Demo ausprobieren

Testen Sie das BKF E-Learning kennen und erfahren Sie, wie digitales Lernen für Berufskraftfahrer funktioniert.

Ähnliche Artikel