Änderungen im BKrFQG: Die rechtliche Basis für E-Learning ist geschaffen

 

Noch schnell im Dezember hat der Bundestag Änderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorangetrieben.

Am 5. Dezember wurde über die Gesetzesentwürfe im Bundestag debattiert und im Anschluss zur Beratung u. a. an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Die Speicherung von Daten im Fokus

Um die geplante Einführung von E-Learning und digitalem Unterricht in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern auf eine rechtssichere Basis zu stellen, sollen die Regelungen zur Speicherung von Informationen erweitert werden.

Neues Datenfeld im Register

Konkret soll es im Berufskraftfahrerqualifikationsregister ein neues Datenfeld geben. So können Behörden überprüfen, ob der von der Richtlinie (EU) 2022/2561 vorgegebene Stundenumfang zum Einsatz von E-Learning im Rahmen der Weiterbildung eingehalten wurde.

Rechtliche Basis für Ausbildungsstätten

Gleichzeitig betreffen die geplanten Änderungen, die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten. Auch hier sollen entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Ausbildungsstätten digitalen Unterricht und E-Learning zu ermöglichen.

Datenschutzrechtlich wird nachgebessert

Es habe sich ein "Bedarf datenschutzrechtlich gebotener Konkretisierungen“ im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten, ergeben , die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden.

Änderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes

Am 5. Dezember wurde auch über den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) beraten. Ziel der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I in nationales Recht. Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, insbesondere den Verkehrsausschuss, überwiesen.

Kernpunkte der Gesetzesänderung:

  • Abschaffung der nationalen Erlaubnis gemäß § 3 GüKG, woraus redaktionelle Änderungen und Klarstellungen führt.
  • Anpassung der Ermächtigungsgrundlagen, um zukünftige Änderungen an Verordnungen wie der Verkehrsunternehmensdatei (VUDatDV) und der Verordnung zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (GükGrKabotageV) zu ermöglichen.
  • Ziele der Gesetzesänderung:
  • Bürokratie im Transportwesen abbauen
  • Die Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten bei Verstößen verbessern. 
  • Die Wettbewerbsbedingungen im internationalen Verkehr fairer gestalten.
  • Deutsche und europäische Vorschriften harmonisieren und modernisieren.

 

Zur Erinnerung: Seit Jahresbeginn gilt für Fahrer eine erweiterte Nachweispflicht sowie eine Umrüstpflicht für Fahrtenschreiber im internationalen Verkehr. Auch diese Pflichten ergeben sich aus dem Mobilitätspaket I. Mehr Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie im Artikel „Neue Regelungen 2025. Auswirkungen des Mobilitätspakets I“.

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