BKrQG aktueller Stand
Links abstrahierte silberne Paragrafenzeichen, rechts weißer Lkw von oben fährt durch eine Landstraße im grünen Wald
© Fabian und Bargais / stock.adobe.com

Fremdsprachen & E-Learning


Änderungen im BKrFQG: Wie geht es 2025 weiter?

Bereits seit Längerem werden das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz und die zugehörige Verordnung überarbeitet. Mehrere Referentenentwürfe sind gekommen und wieder kassiert worden. Mitte des Jahres schien der von den Bundesländern abgestimmten Entwurf endlich Klarheit und eine zeitliche Perspektive zu schaffen. 

Einen ausführliche Darstellung der geplanten Änderungen hatten wir für Sie im Artikel "Neuerungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht" zusammengefasst. 

Doch die in Kürze zu erwartende Auflösung des Bundestags macht auch diese Aussicht zunichte.

Die geplanten Änderungen zu BKF werden nicht wie geplant im Dezember verabschiedet! 

Nach derzeitigem Stand muss das ganze Vorhaben von einer neuen Regierung neu eingebracht werden, was vermutlich erst Richtung Mitte 2025 passieren wird.

Das hat folgende Auswirkungen 

  1. Die Einführung von Ukrainisch als weiterer Fremdsprache in der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung zum 1.4. ist nach Gesprächen mit dem Bundesministerium und der arge tp 21 derzeit fraglich.
  2. Es wird vorerst KEINE Fremdsprachen in der Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation geben
  3. E-Learning und Online-Unterricht werden vsl. nicht wie geplant in Kraft treten (ursprünglicher Plan: Gesetz im Dezember, E-Learning Mitte 2025)

 

     

    Zur Erinnerung


    Diese Änderungen waren geplant

    Ein grübelndes graues Strichmännchen vor grünen Pfeilen

    Beschleunigte Grundqualifikation

    1. Einführung von neuen Prüfungssprachen in der beschleunigten Grundqualifikation (Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch)
    2. Einführung von Ukrainisch und Kurmanschi (Nordkurdisch) als Fremdssprachen in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung
    3. Überarbeitung des Fragenkatalogs: Offene Fragen werden zu Multiple-Choice-Fragen
    4. Der DIHK als Prüfungsinstanz wird nur einen Teil der Fragen übersetzen und die Übersetzungen nicht veröffentlichen.

    Weiterbildung

    1. E-Learning und Online-Unterricht in der Weiterbildung werden erlaubt.
    2. Ausbildungsstätten, die dieses anbieten wollen, müssen eine gesondertes zusätzliches Anerkennungsverfahren durchlaufen.
    3. Das E-Learning wird mit einer 6-monatigen Frist nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eingeführt. 
    4. E-Learning und Online-Unterricht sind im Umfang von 12 Stunden möglich.
    5. Es werden neuerdings Kenntnisbereiche, die für das E-Learning und den Online-Unterricht geeignet sind, empfohlen. 

    Ausblick 2025


    Wie geht es weiter?

    Die aktuelle politische Situation macht einen Blick in die Zukunft schwierig. Wann und in welcher Form die geplanten Änderungen ins BKrFQG einfließen ist ungewiss. Dennoch können Sie sich auf Folgendes verlassen: Mit dem EU-BKF-Medienkonzept für die Aus- und Weiterbildung sind Sie gut aufgestellt. Egal, welche rechtlichen Änderungen uns im Jahr 2025 erwarten: 

    Systemkreis mit Lernmedien, Unterricht, Verwaltung von Vogel EU-BKF

    Darauf können Sie sich verlassen

    1. VogelCheck  ermöglicht in der beschleunigten  Grundqualifikation umfassendes Fragentraining, egal in welchem Fragentyp.
    2. Fragenänderungen werden regelmäßig eingespielt, sodass Ihre Teilnehmer*innen mit den aktuellen Fragen lernen.
    3. Schon jetzt sind Fachbegriffe in 8 Fremdsprachen übersetzt.
    4. Wir arbeiten mit Hochdruck an den Inhalten der vierten Welle. Alle Module können in Präsenz unterrichtet werden. E-Learning folgt als sinnvolle Ergänzung, wenn das Gesetz es vorsieht. 
    5. Die Vogel BKF App bietet schon jetzt passende Trainings – von der Führerschein-Ausbildung über die beschleunigte Grundqualifikation bis hin zur Weiterbildung und dem Berufsalltag. Beim Stichwort E-Learning bauen wir auf diesen Erfahrungen auf.  
    6. Das abgestimmte System aus PC Professional, Trainerhandbuch und Teilnehmerheft wird fortgesetzt. 
    7. Einen Methodenmix in PC Professional, der Interaktivität fördert und Ihre Teilnehmer motiviert und aufmerksam bleiben lässt.
    8. Ein Rundum-Sorglos-System, das Sie bei der Einführung von Gesetzesänderungen maximal unterstützt und zu effizienten Abläufen beiträgt.

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