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© Peter Kirchhoff / Pixelio.de |
Als Umsteiger bezeichnet man Lkw-Fahrer, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten (oder ändern) möchten, oder Busfahrer, die (auch) als Lkw-Fahrer arbeiten möchten. Diese Fahrer können den theoretischen und den praktischen Teil der Prüfung (in der Grundqualifikation) bzw. den Lehrgang und die Prüfung (in der beschleunigten Grundqualifikation) reduzieren. Die Unterrichtsdauer in der beschleunigten Grundqualifikation beträgt in diesen Fällen 35 Stunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kfz der betreffenden Klassen entfallen müssen.
Quereinsteiger sind Fahrer, die bereits einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr (Omnibusverkehr) besitzen. Wenn diese Fahrer die Grundqualifikation absolvieren, wird die Prüfung im theoretischen Teil reduziert. Im Fall der beschleunigten Grundqualifikation besteht die Schulung für diese Personen aus 96 statt 140 Stunden (inkl. 10 fahrpraktischen Stunden), die Prüfung wird ebenfalls verkürzt.