Bußgelder und Verwarnungsgelder für Fahrer gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Fährt ein Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne die Schlüsselzahl 95 beziehungsweise ohne absolvierte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung, muss er mit einem Bußgeld (§9 BKrFQG) in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Die Höhe des anfallenden Buß- oder Verwarnungsgeldes für Lkw- oder Busfahrer ist im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog festgelegt.

Wird eine Fahrt ohne ausreichende Qualifikation beziehungsweise vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrzeugklasse durchgeführt, so wird dies mit 250 Euro (bei Fahrlässigkeit) oder 500 Euro (bei Vorsatz) je Arbeitsschicht bestraft. Für den Fall, dass die erforderliche Qualifikation und ein entsprechender Nachweis zwar vorhanden sind, der Nachweis aber bei der Kontrolle nicht mitgeführt wird, fällt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro an.