Online-Training "Digitales Kontrollgerät"

Das Online-Training „Digitales Kontrollgerät“ ist geeignet für Schulungen nach Art. 33 VO (EU) 165/2014. Fahrer erlernen und üben die Bedienung von digitalen Fahrtenschreibern an den entsprechenden Modellen von VDO und Stoneridge. Das Online-Training kann von Lkw- und Busfahren bequem in der Vogel BKF App absolviert werden.

 

Inhalte des Online-Trainings:

  • Derzeit Auswahl zwischen 7 gängigen Fahrtenschreiber Typen: VDO DTCO 1381 Rel. 1.3a, Rel 1.4, Rel. 2.1, Rel. 2.2 und Rel. 3.0 sowie Stoneridge Rev 6.3 und Rev 7.5 (Stand 04/2018)
  • Behandelt alle wichtigen und relevanten Funktionen wie Manuelle Nachträge und Anfertigen von Ausdrucken
  • Praxisnahe Fallbeispiele und Aufgaben
  • Hilfestellung und Anleitung durch Sprecher und Text
  • Übersichtliche Kapitelstruktur mit grün markierten Pflichtkapiteln (= Voraussetzung zur Freischaltung des Abschlusstestes)
  • Lernzeit: ca. 45 Minuten für alle Pflichtinhalte pro Kontrollgerät-Typ
  • Mit Erfolgskontrolle durch Abschlusstest und Zertifikat

 

Vorteile des Online-Trainings für Fahrer:

  • Flexibles Lernen am eigenen Gerät: „Wo und wann ich will“
  • Möglichkeit das Training jederzeit zu pausieren und fortzusetzten
  • Praxisnahe Aufgaben aktivieren die Fahrer und motivieren das Gelernte anzuwenden
  • Nachhaltiger Lernerfolg durch interaktives E-Learning
  • Positive Bestätigung durch Abschlusstest und Zertifikat

 

Vorteile des Online-Trainings für Ausbilder:

  • Zeit- und Aufwandersparnis, da keine Präsenzschulung in einem Schulungsraum mehr nötig ist
  • Mehrere Fahrer können gleichzeitig an ihren eigenen Handys das Training absolvieren
  • Die Fahrer können in einem Programm, an verschiedenen Geräten selbstständig üben
  • Sie schalten den Fahrern das Online-Training individuell frei und haben dank Schnittstelle zur Fahren Lernen Verwaltung jederzeit den Überblick, ob Ihr Fahrer das Training bereits absolviert hat

 

Informieren Sie sich bei Ihrem Fachberater! Er berät Sie gerne.


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Rechtliche Grundlage

Die Verordnung (EU) 165/2014 nimmt im Art. 33 Verkehrsunternehmen in die Verantwortung ihre Fahrer in der Bedienung der eingesetzten Fahrentschreiber zu schulen und zu unterweisen.

Dort betont der Gesetztgeber unter anderem die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens und lässt es offen, ob die Schulung digital oder analog erfolgt.

Hier lesen Sie den original Gesetzestext.

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