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Im Zuge der Mautharmonisierung wurde eine staatliche Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen beschlossen. Die zuständige Bewilligungsbehörde für dieses Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung" ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen für die Förderperiode 2011 Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
Beispiele:
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können Zuschüsse für 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden. Für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) erhöht sich die Förderung auf 70 %.
Anträge für die Förderperiode 2011 können seit dem 1. November 2010 gestellt werden. Antragsschluss für das Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" ist der 15. Februar 2011. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die zur Antragstellung nötigen Vordrucke, Ausfüllhilfen und Merkblätter stehen auf den Internetseiten des BAG zum Abruf bereit.
Bundesamt für Güterverkehr

