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Unternehmen können die beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung für ihre Fahrer auch von externen Anbietern durchführen lassen. Voraussetzung ist, dass diese Institutionen die Anforderungen des BKrFQG §7, Abs. 1 oder der BKrFQV §6 erfüllen.
Schulungen von externen Ausbildern und Fahrschulen zur beschleunigten Grundqualifikation und zur Weiterbildung finden Sie in unserem Seminarfinder.
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