Bußgelder und Verwarnungsgelder für Unternehmen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
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Wenn Unternehmen Fahrten ohne entsprechende Qualifikation des Fahrers anordnen oder zulassen, kann dies für sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen (§9 BKrFQG).
Die Höhe des anfallenden Buß- oder Verwarnungsgeldes ist im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) festgelegt.
Wird eine Fahrt ohne ausreichende Qualifikation beziehungsweise vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrzeugklasse angeordnet oder zugelassen, so wird dies mit 500 Euro (bei Fahrlässigkeit) oder 1000 Euro (bei Vorsatz) je Arbeitsschicht sanktioniert.