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(21.08.2015) Ab dem 01.10.2015 ändert sich das Mautgesetz. Lesen Sie hier, welche neuen Regelungen zum Stichtag in Kraft treten.
Änderung Nr. 1: Maut auch für 7,5 Tonner
Ab dem 1. Oktober 2015 sind folgende Fahrzeuge zur Güterbeförderung mautpflichtig:
Bislang wurde lediglich bei Fahrzeugen ab 12 t zG Maut erhoben.
Beispiele:
Ein Lkw (6 t zG) mit einem Anhänger (2 t zG) ist auf Autobahnen ab sofort mautpflichtig. Bei einem Lkw mit 6 t zG ohne Anhänger besteht keine Mautpflicht auf Autobahnen.
Änderung Nr. 2: Neue Mautsätze
Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Maut ist abhängig von der Schadstoffklasse des Motorwagens, der Anzahl der Achsen und der Anzahl der gefahrenen Kilometer.
Konkret beträgt die Maut je Kilometer für einen Lastzug mit 5 Achsen ab 01.10.2015:
Änderung Nr. 3: Maut auf Bundesstraßen
Eine weitere umfangreiche Neuerung ist bereits in Kraft getreten: Seit 01.07.2015 wird zusätzlich auf ca. 1.100 km Bundesstraßen Maut erhoben.
Hier sind einige Merkmale mautpflichtiger Bundesstraßen:
Ortsdurchfahrten sind immer ausgenommen.
Eine Liste aller mautpflichtigen Bundesstraßen finden Sie unter www.mauttabelle.de.