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Bei der Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist keine Prüfung vorgeschrieben. Um die Schlüsselzahl 95 eingetragen zu bekommen, genügt eine Bescheinigung über die Teilnahme an 35 Stunden Weiterbildung.
Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise der Grundqualifikation steht eine Prüfung bei der IHK. Inwieweit sich die Prüfung in der beschleunigten Grundqualifikation von der Prüfung in der Grundqualifikation unterscheidet, erfahren Sie im unteren Bereich.
Die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation besteht nur aus einem theoretischen Teil. Sie wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt, die nach dem Wohnsitzprinzip zuständig ist. Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt und besteht zu gleichen Teilen aus:
Die Dauer der IHK Prüfung beträgt bei der regulären beschleunigten Grundqualifikation 90 Minuten, bei der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger* 45 Minuten und bei der beschleunigten Grundqualifikation für Quereinsteiger** 60 Minuten. (* Umsteiger sind Wechsler von Lkw auf KOM und umgekehrt; ** Quereinsteiger sind Prüflinge mit bestandener Fachkundeprüfung Güterverkehr oder Personenbeförderung)
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht wurden. Nicht bestandene IHK Prüfungen dürfen wiederholt werden.
Zu den Regelungen für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr siehe auch: Musterprüfungen des DIHK.
Die Prüfung der Grundqualifikation besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sie wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt, die nach dem Wohnsitzprinzip zuständig ist.
Die theoretische Prüfung wird schriftlich durchgeführt und besteht zu gleichen Teilen aus:
Inhalte der theoretischen IHK Prüfung:
Die prüfungsrelevanten Themen sind in der Liste der Kenntnisbereiche in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung festgelegt. Die Prüfungsinhalte werden in den Orientierungsrahmen zum Güterkraftverkehr und zum Personenverkehr konkretisiert.
Die praktische IHK Prüfung besteht aus drei Teilen:
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Dauer der IHK Prüfungen im Rahmen der Grundqualifikation |
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Theoretische Prüfung |
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Gesamtzeit |
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Fahrprüfung |
Praktischer Prüfungsteil |
Kritische Situationen |
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Grundqualifikation |
240 min |
120 min |
30 min |
max. 60 min |
450 min |
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Grundqualifikation für Quereinsteiger* |
170 min |
120 min |
30 min |
max. 60 min |
380 min |
|
Grundqualifikation für Umsteiger** |
110 min |
60 min |
30 min |
max. 30 min |
230 min |
* Quereinsteiger sind Prüflinge mit bestandener Fachkundeprüfung Güterverkehr oder Personenbeförderung
** Umsteiger sind Wechsler von LKW auf KOM und umgekehrt
Die theoretische IHK Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht wurden. Die Teile der praktischen Prüfung werden separat bewertet.
Die praktische IHK Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht wurden und in jedem Teil der Prüfung mindestens 20% der möglichen Punkte erreicht wurden. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die praktische Prüfung bestanden worden sind.
Nicht bestandene Prüfungen dürfen wiederholt werden.
Zu den Regelungen für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr siehe auch: Musterprüfungen des DIHK.
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Umsteiger, Quereinsteiger, Alter
Wie ist die Grundqualifikation für Umsteiger und Quereinsteiger geregelt? Die Antwort finden Sie hier.
Erforderliches Mindestalter
18, 20, 21 oder 23 Jahre? Das erforderliche Mindestalter im Personen- und Güterverkehr ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg. mehr
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| Im Bereich "Downloads" können Sie die Musterprüfungen des DIHK für die (beschleunigte) Grundqualifikation herunterladen. |