Berufskraftfahrer Qualifikation: Gesetz und Verordnung
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Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern neu. Es fußt auf der Richtlinie 2003/59/EG und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Lkw- und Busfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung und der für sie nun verpflichtenden 35-stündigen Weiterbildung.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden. Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt. Sie bilden auch die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer anbieten.
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Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz: Anforderungen an den Fahrer seit 10.09.2008 (Bus) bzw. seit 10.09.2009 (Lkw)* |
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Führerschein- erwerb |
Grundqualifikation** |
5 Jahre Fahrerberuf |
Weiterbildung |
5 Jahre Fahrerberuf |
Weiterbildung |
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Beschleunigte Grundqualifikation*** |
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* War der Fahrer vor den Stichtagen bereits in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, so hat er nur eine Weiterbildung zu absolvieren.
** Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung
*** Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung
Gesetze im Wortlaut
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