Kenntnisbereiche des BKrFQG

© BirgitH /Pixelio.de

Welche Inhalte in der Weiterbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation vermittelt werden müssen, ist in den Kenntnisbereichen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) festgelegt (siehe Anlage 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)).Die drei Kenntnisbereiche lauten:

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
  2. Anwendung der Vorschriften,
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Entsprechend den Anforderungen des Gesetzgebers hat der Verlag Heinrich Vogel spezielle Medien zur Weiterbildung im Bereich Bus/Lkw (Weiterbildungs-module) sowie zur Grundqualifikation von Berufskraftfahrern aus den Themen der Anlage 1 der BKrFQV zusammengestellt.

Lehrpläne und Modulaufteilung

Die Lehrplan und Modulaufteilung unserer Aus- und Weiterbildungsmedien nach BKrfQG für BGQ und Weiterbildung finden Sie hier:

Lehrpläne Modulaufteilung

Immer bestens informiert!

Mit dem kostenlosen EU-BKF-Newsletter bleiben Sie immer bestens über Änderungen zum BKrFQG informiert. 

Jetzt anmelden

Produktvideo