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Welche Inhalte Ausbilder in der Weiterbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation zu schulen haben, ist in den Kenntnisbereichen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) festgelegt (siehe Anlage 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)).Die drei Kenntnisbereiche lauten:
Der Verlag Heinrich Vogel hat die Themen der Anlage 1 der BKrFQV zusammengestellt und gewichtet. Es entstanden in der Weiterbildung Bus und in der Weiterbildung Lkw jeweils fünf Module in Einheiten von sieben Stunden, die damit den Anforderungen der Gesetzgeber in Brüssel und Berlin entsprechen. Für die (beschleunigte) Grundqualifikation von Busfahrern und Lkw-Fahrern gibt es vom Verlag Heinrich Vogel ebenfalls spezielle Schulungsmedien.
Der Verlag Heinrich Vogel hat Lehrpläne entwickelt für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung. Sie können sich die Lehrpläne für Schulungen nach BKrFQG (auch für Umsteiger und Quereinsteiger) sowie die Modulaufteilung im Bereich „Downloads/Lehrpläne" des EU-BKF.DE – Infoportals herunterladen.


